Weißrussland hat ein Einfuhrverbot für bestimmte Arten von Waren verhängt, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Die Beschränkungen gelten für:
- Rindfleisch,
- Schweinefleisch,
- Pökelfleisch, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert,
- Milch und Milcherzeugnisse mit Ausnahme von laktosefreier Milch,
- Gemüse, ausgenommen Gemüse das zur Aussaat bestimmt ist,
- Obst und Nüsse,
- Wurstwaren und ähnliche Erzeugnisse,
- Süßwaren,
- Salz.
wenn die Waren aus folgenden Staaten stammen:
- der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten,
- USA,
- Kanada,
- Norwegen,
- Albanien,
- Island,
- der Republik Nordmazedonien,
- das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,
- Montenegro,
- der Schweiz.
Nach den Rechtsvorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion umfasst der Begriff „Einfuhr“ von Waren sowohl die Einfuhr zum Zweck der Zollabfertigung als auch die Durchfuhr.
Die HS-Codes der Produkte sind im Anhang des Regierungserlasses Nr. 700 vom 06.12.2021 zu finden (derzeit leider nur in russischer Sprache verfügbar).