Am 24. Dezember 2022 traten eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen als Folge des zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich unterzeichneten Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) in Kraft.

Dreiecksgeschäfte, Leerkabotagefahrten (unbeladener Grenzübertritt) und intermodaler Verkehr für Transportunternehmen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten sind nun nicht mehr möglich. Für LKW aus Nicht-EU-Ländern gilt ein absolutes Kabotageverbot.

Zu den Änderung/Neuerungen gehören:

  • Transportunternehmen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten ist es verboten bei der Einreise in das VK Leerkabotage (unbeladener Grenzübertritt) durchzuführen. Für Lastkraftwagen aus Nicht-EU-Ländern gilt dagegen ein absolutes Kabotageverbot.

EU-Transportunternehmen verlieren zwei weitere Rechte, die bislang durch EU-Rechtsvorschriften garantiert waren:

  • die Durchführung des kombinierten Verkehrs, d. h. bestimmter Arten des intermodalen Verkehrs, bei denen Güter in ein und derselben Ladeeinheit oder ein und demselben Fahrzeug mit zwei oder mehr Verkehrsträgern befördert werden;
  • das Recht von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, Waren im Vereinigten Königreich abzuholen und dann in einem Nicht-EU-Land abzuliefern (so genannter „Dreiecksverkehr“), indem sie eine Gemeinschaftslizenz verwenden. Unternehmen, die in EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, können weiterhin Dreiecksverkehre durchführen, müssen aber im Besitz einer von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (ECMT) ausgestellten Genehmigung sein. ECMT-Genehmigungen ermöglichen es britischen Unternehmen, ähnliche Fahrten im Dreiecksverkehr zwischen EU-Staaten und anderen Ländern durchzuführen.

Weitere Informationen:

https://www.legislation.gov.uk/uksi/2022/1260/contents/made

https://www.legislation.gov.uk/uksi/2022/1260/pdfs/uksiem_20221260_en.pdf

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/brexit.html?shorturl=wkoat_brexit