Die gesamte Antwerpener Innenstadt und ein Teil des Stadtviertels Linkeroever werden ab 1. Februar 2017 zur Umweltzone (LEZ) erklärt. Die Fahrzeuge, die die Umwelt am meisten belasten, dürfen dann nicht mehr in die Stadt.

Wo liegt die Umweltzone?

Die gesamte Innenstadt und ein Teil des Stadtviertels Linkeroever werden zur Umweltzone erklärt. Die Umweltzone wird mit entsprechenden Verkehrschildern gekennzeichnet.

Für welche Fahrzeugkategorien gilt die Umweltzone?

Die Zulassungsbedingungen für die Umweltzone gelten für alle Fahrzeuge mit Diesel-, Benzin-, LPG- oder Erdgasantrieb, die unter die Kategorie M, N oder T fallen. Die richtige Kategorie Ihres Fahrzeugs steht in ihrem Fahrzeugschein.

Die Umweltzone gilt immer, 7 Tage die Woche, rund um die Uhr für:

  • Kategorie M: Personenbeförderung mit Pkws, Kleinbussen, Bussen und Reisebussen
    M1: Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen + Fahrer
    M2: Fahrzeuge mit über 8 Sitzplätzen + Fahrer und einer Masse < 5 Tonnen M3: Fahrzeuge mit über 8 Sitzplätzen + Fahrer und einer Masse > 5 Tonnen
  • Kategorie N: Gütertransport mit Lieferwagen und Lkws
    N1: Fahrzeuge mit einer Masse < 3,5 Tonnen (Gewichtsklasse I, II und III)
    N2: Fahrzeuge mit einer Masse > 3,5 Tonnen und < 12 Tonnen
    N3: Fahrzeuge mit einer Masse > 12 Tonnen
  • Kategorie T: Land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern

Zulassungsvoraussetzungen

Euronorm_Duits_tot_2019_2_klein

Fahrzeugregistrierung

Die folgenden Fahrzeuge müssen Sie zuerst bei der Stadt Antwerpen registrieren, bevor Sie in die Umweltzone hinein dürfen:

  • Zugelassene ausländische Fahrzeuge;
  • Dieselfahrzeuge mit der Euronorm 3 (III), bei denen ein Russpartikelfilter eingebaut wurde ohne flämische Russpartikelprämie;
  • Fahrzeuge mit einer anderen Euronorm, als die, die in die LEZ-Datenbank aufgenommen wurde.

Sie können Ihr Fahrzeug ab Anfang November 2016 registrieren. Die Registrierung ist einmalig und bleibt bis zur Einführung der strengeren Normen im Jahr 2020 gültig. Die Registrierung ist gebürenfrei. Wenn Sie nach dem 1. Februar 2017 ohne Registrierung in die Umweltzone fahren, können Sie Ihr Fahrzeug noch spätestens 24 Stunden nach dem Hineinfahren in die Umweltzone registrieren lassen. Berücksichtigen Sie bei Ihrem Antrag bitte die durchschnittliche administrative Bearbeitungszeit von 10 Tagen. Wenn Sie vor der Genehmigung Ihres Antrags in die Umweltzone hineinfahren, geschieht das auf eigenes Risiko.

Wo können Sie Ihr Fahrzeug registrieren?

  • Online: Auf diese Weise ist Ihre Registrierung am schnellsten in Ordnung und Sie können außerdem den Status Ihrer Anfrage selbst verfolgen.
  • Wenn Sie Hilfe benötigen oder noch Fragen haben, können Sie sich an eine der vorübergehenden Registrierungsstellen wenden, die von der Stadt eingerichtet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Was geschieht, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht registrieren?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig registrieren und trotzdem in die Umweltzone hineinfahren, dann fällt Ihr Fahrzeug bei der Kontrolle unter die Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind. Es wird somit ein Bußgeldbescheid ergehen. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, sich im Voraus oder spätestens 24 Stunden, nachdem Sie in die Umweltzone hineingefahren sind, zu registrieren. Das Datum der Registrierung ist wichtig: Wenn Sie Ihr Fahrzeug erst registrieren, nachdem Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie das Bußgeld trotzdem bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: https://www.slimnaarantwerpen.be/de/lez