Zum Schutz vor der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche verschärft die staatliche Veterinärverwaltung der Tschechischen Republik ab dem 4. April 2025 die Bedingungen für die Einreise von Fahrzeugen über 3,5 t aus der Slowakei.

Nur fünf Grenzübergangsstellen werden für Lkw, unabhängig von der Ladung, für die Einreise aus der Slowakei in die Tschechische Republik geöffnet:

  • Lanžhot – Brodské
  • Starý Hrozenkov – Drietoma
  • Bílá-Bumbálka – Makov
  • Mosty u Jablunkova – Svrčinovec
  • Hodonín – Holič

Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden an diesen Grenzübergangsstellen desinfiziert.

Die ersten vier Grenzübergangsstellen in der oben genannten Liste sind für Fahrzeuge bestimmt, die veterinärmedizinisch kontrollierte Waren transportieren. Dazu gehören Fahrzeuge, die Tiere, tierische Erzeugnisse oder Futtermittel transportieren oder für solche Sendungen bestimmt sind.

Diese Fahrzeuge werden einer intensiveren Desinfektion unterzogen als Fahrzeuge, die andere Waren transportieren.