Aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Bezirk Dunajská Streda in der Südslowakei wurden die Grenzkontrollen an der Grenze zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakei wieder eingeführt.

Gleichzeitig hat die staatliche Veterinärbehörde die Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen usw., sowie von rohen und anderen Erzeugnissen dieser Tiere aus der Slowakei in die Tschechische Republik verboten.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die Tiere und tierische Erzeugnisse transportieren, dürfen bei der Fahrt von der Slowakei in die Tschechische Republik nur vier Grenzübergangsstellen benutzen: Lanžhot – Brodské, Region Südmähren; Starý Hrozenkov – Drietoma, Region Zlín; Bílá-Bumbálka – Makov, Region Mährisch-Schlesien; und Mosty u Jablunkova – Svrčinovec, Region Mährisch-Schlesien.

Vor dem Überschreiten der Grenze müssen die Fahrzeuge einen Desinfektionsbereich durchfahren. Ein ähnliches Verbot gilt für die Einfuhr von ungekochten Erzeugnissen aus Ungarn in die Tschechische Republik.

Die Einfuhr von embryonalen Produkten, tierischen Nebenprodukten und ungekochten tierischen Erzeugnissen aus Ungarn in die Tschechische Republik zu gewerblichen Zwecken ist nun ebenfalls verboten. Ein ähnliches Verbot gilt seit letzter Woche auch für Tiere und tierische Erzeugnisse aus der Slowakei.

Eine Zuwiderhandlung kann mit Geldbußen bis zu folgenden Beträgen geahndet werden:

  • 100.000 CZK im Falle einer natürlichen Person
  • 2.000.000 CZK, wenn es sich bei der betreffenden Person um eine juristische Person oder eine unternehmerische natürliche Person handelt

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der staatlichen Veterinärbehörde: https://www.svscr.cz/slintavka-a-kulhavka-aktualni-informace/