Mit 01. Juli 2021 wird die LSVA-Tarifstruktur umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden Fahrzeuge der Emissionsklassen Euro IV und Euro V von der mittleren Abgabenkategorie 2 in die teuerste Abgabekategorie 1 herabgestuft. Die LSVA für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro VI bleibt unverändert.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Januar 2021 einer neuen Tarifstruktur der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in der Schweiz zum 01. Juli 2021 zugestimmt.

In der Folge bleiben die LSVA-Tarife der einzelnen Abgabenkategorien zum 01. Juli 2021 unverändert. Allerdings werden Fahrzeuge der Emissionsklassen Euro IV und Euro V von der mittleren Abgabenkategorie 2 in die teuerste Abgabekategorie 1 „abklassiert“. Somit fallen ab 01. Juli 2021 keine Fahrzeuge mehr unter die Abgabenkategorie 2.

Die bereits seit Januar 2012 bestehenden Ermäßigungen von 10 % für Nutzfahrzeughalter von Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro II und Euro III, die mit Partikelfilter nachgerüstet worden sind, entfallen ab 01. Juli 2021.

Die LSVA-Tarife für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro VI ändern sich zum 01. Juli 2021 nicht.

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