Das polnische Überwachungssystem SENT dient derzeit dazu, Transporte bestimmter Warenkategorien zu kontrollieren.

In Kürze werden neue Verpflichtungen für Beförderer im Zusammenhang mit dem SENT-System eingeführt.

Die Pflicht zur Meldung von Gütertransporten auf der Straße im SENT-System wurde für Güterkraftverkehrsunternehmer, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA niedergelassen sind, am 1. November 2024 eingeführt.

Güterverkehrsunternehmer mit Sitz außerhalb der EU und der EFTA bei der Durchführung eines grenzüberschreitenden Güterverkehrs oder einer Kabotage

  • aufgrund einer Genehmigung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr;
  • aufgrund einer multilateralen ECMT-Genehmigung;
  • ohne Genehmigung – liberalisierter Verkehr auf der Grundlage bilateraler Verträge mit der Republik Polen oder Beförderungen, die keiner Genehmigung bedürfen, wie z.B. im Rahmen des Abkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union vom 29. Juni 2022 über den Güterkraftverkehr;
  • auf der Grundlage einer Genehmigung zur Durchführung von Kabotage, die durch von der polnischen Hauptinspektion für den Straßenverkehr erteilt wurde,

sind verpflichtet, den Transport auf dem polnischen Gebiet über das SENT-System zu melden. Diese Verpflichtung muss vor dem Beginn des Transports auf dem Gebiet der Republik Polen erfüllt werden. Infolge der Meldung bekommt das Unternehmen eine 10 Tage gültige Referenznummer.

Ab dem 1. Jänner 2025 sind von dieser Regelung auch Beförderer aus allen EU- und EFTA Mitgliedsstaaten betroffen, die auf dem Gebiet Polens Straßentransporte in ein Nicht-EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land auf der Grundlage einer Genehmigung durchführen, die nach den Bestimmungen eines internationalen Abkommens zwischen Polen und diesem Land erforderlich ist.

Englischsprachige Informationen zur Durchführung einer Meldung im SENT-System

Wichtig:

Während des gesamten Transportvorgangs, muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Live-Ortungsdaten des Fahrzeugs über ein GPS-Gerät oder über eine App übertragen werden. Für die Übertragung der Ortungsdaten an das SENT-System gibt es folgende Möglichkeiten:

  • e-TOLL App – zum Herunterladen im App Store oder Google Play,
  • On-Board-Unit (OBU-Boardgerät) – erhältlich bei einer e-TOLL-Kundendienststelle,
  • Externes Ortungssystem (ZSL) – es muss geprüft werden, ob das bereits im Fahrzeug installierte ZSL-System mit dem polnischen e-TOLL-System kompatibel ist.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websites:

AußenwirtschaftsCenter Warschau

https://puesc.gov.pl/en/uslugi/przewoz-towarow-objety-monitorowaniem-sent