Die Novellierung der Euroklassenfahrverbote-Verordnung wurde im Landesgesetzblatt veröffentlicht.

Auf der A12 Inntalautobahn gilt auf beiden Fahrtrichtungen von Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen bis Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl ein Fahrverbot für Lastkraftwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sattelzugmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt.

Welche Ausnahmen von diesen Fahrverboten gibt es?

Was gilt für den Transit Verkehr:

Fahrzeuge der Euroklasse 0 – III sind schon jetzt verboten, ab dem 31. Oktober 2019 werden Fahrzeuge der Euroklasse IV und ab dem 01.Jänner 2021 Fahrzeuge der Euroklasse V verboten.

Ausnahmen gelten unter anderem für den Vor- und Nachlaufverkehr zu den Verladebahnhöfen sowie für Fahrzeuge mit Kraftfahrzeugen, die hoch spezialisiert und besonders kostenaufwendig sind.

Was gilt für den Ziel/Quellverkehr:

Fahrzeuge der Euroklassen 0 – II sowie Fahrzeuge der Euroklasse III mit Anhänger sind auch im Ziel/Quellverkehr bereits verboten. Solo Fahrzeuge der Euroklasse III sind im Ziel und/oder Quellverkehr bis zum 31.12.2019 erlaubt. Ab dem 01.01.2021 sind im Ziel/Quellverkehr die Fahrzeuge der Euroklassen IV (mit und ohne Anhänger) verboten, ab dem 01.01.2023 auch die Fahrzeuge der Euroklassen V (mit und ohne Anhänger).

Die oben beschriebenen Ausnahmen unter anderem für den Vor- und Nachlaufverkehr zu den Verladebahnhöfen sowie für Fahrzeuge mit Kraftfahrzeugen, die hoch spezialisiert und besonders kostenaufwendig sind gelten selbstverständlich auch im Ziel und/oder Quellverkehr.

Welche Bezirke liegen innerhalb der Kernzone und wo sind somit Fahrten mit den ausgenommen Euroklassen im Ziel ODER Quellverkehr möglich
(Be- oder Entladung muss im Bezirk stattfinden):

  • Innsbruck-Stadt
  • Innsbruck-Land
  • Imst
  • Kufstein
  • Schwaz

Welche Bezirke liegen in der erweiterten Zone und sind somit Fahrten mit den ausgenommenen Euroklassen im Ziel UND Quellverkehr möglich (Be- und Entladung muss im Bezirk stattfinden):

Österreich:

  • Kitzbühel
  • Landeck
  • Lienz
  • Reutte
  • Zell am See

Deutschland:

  • die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Miesbach
  • Rosenheim (inklusive Stadt) und
  • Traunstein

Italien:

  • die Bezirksgemeinschaften Eisacktal
  • Pustertal und
  • Wipptal

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Grafische Darstellung der Zoneneinteilung
1. LGBl. 80/2019 – Änderung der Euroklassenfahrverbote-Verordnung

Stand: