Heute wurde die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2025 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2025) im Bundesgesetzblatt RIS – BGBLA_2024_II_409 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 kundgemacht.
Damit gilt (außer bei vorliegenden Ausnahmen gemäß § 2 ):
Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren
- an allen Samstagen vom 11. Jänner 2025 bis einschließlich 15. März 2025, am Samstag 12. April 2025 sowie an allen Samstagen vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 27. September 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr und
- am Donnerstag 17. April 2025, am Freitag 18. April 2025, am Mittwoch 28. Mai 2025, am Mittwoch 18. Juni 2025 und am Donnerstag 2. Oktober 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 22 Uhr
auf der A 12 Inntal Autobahn, der A 13 Brenner Autobahn und der A 14 Rheintal/Walgau Autobahn, verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Nößlach bis Anschlussstelle Brenner Nord der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der A 13 Brenner Autobahn erreicht werden soll.
Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren
- an allen Samstagen vom 11. Jänner 2025 bis einschließlich 15. März 2025 und
- an allen Samstagen vom 5. Juli 2025 bis einschließlich 30. August 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr
auf der A 13 Brenner Autobahn von der Staatsgrenze Italien/Österreich bis zur Anschlussstelle Nößlach, verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Brenner Nord bis Anschlussstelle Nößlach in Fahrtrichtung Innsbruck erreicht werden soll.