Zusätzliche Lkw-Fahrverbote an allen Samstagen 25. Juli 2020 – 29. August 2020

Mit BGBl. II Nr. 327/2020 wurde nun der „Fahrverbotskalender 2020“ (im Anhang) entsprechend veröffentlicht. Dieser regelt:

§ 1. Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

  1. an allen Samstagen vom 25. Juli 2020 bis 29. August 2020 mit Ausnahme des 15. August 2020 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr sowie am 3. Oktober 2020 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;
  2. an allen Samstagen vom 25. Juli 2020 bis einschließlich 29. August 2020 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
    a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
    b) Ennstalstraße B320 beginnend bei Straßenkilometer 4, 500;
    c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
    d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
    e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
  3. an allen Samstagen vom 25. Juli 2020 bis einschließlich 29. August 2020 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg verboten.

Entsprechende Ausnahmeregelungen (Ziel und finden sich in weiterer Folge in der Verordnung).


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BGBl. II Nr. 327/2020 – „Fahrverbotskalender 2020“ (PDF)