Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau hat für den Zeitraum vom 19.12.2024 bis 30.03.2025 (Wintersaison 2024/2025) Abfahrtsbeschränkungen von der A10-Tauernautobahn erlassen.
Laut der Verordnung ist es verboten, bei der Einmündung der HASt Pfarrwerfen-Werfen (Exit 44) an der Richtungsfahrbahn Salzburg in die L229 Werfenwenger Landesstraße einzufahren, wobei der Zielverkehr Bundesland Salzburg vom vorher erwähnten Verbot ausgenommen ist.
Es ist verboten, auf der A10 Tauernautobahn
- von der ASt Eben im Pongau (Exit 60) an der Richtungsfahrbahn Salzburg in die B99 Katschberg Straße und
- von der Umkehrspur der Landzeit-Autobahnraststätten (Gasthof Nord und Süd)
- im Bereich Gasthofsiedlung und
- im Bereich Gewerbegebiet Gasthof Süd jeweils auf die angrenzenden Gemeindestraßen
einzufahren, wobei der Zielverkehr Bundesland Salzburg vom vorher erwähnten Verbot ausgenommen ist.
Verordnung (PDF)