Analog zum letzten Winter und wie bereits vom Land Salzburg angekündigt, gibt es für den Zeitraum vom 19.12.2024 bis 30.03.2025 Abfahrtsbeschränkungen bei den Ausfahrten Hallein (Exit 16), Kuchl (Exit 22) sowie Golling (Exit 28).

Laut der Verordnung ist es verboten, bei der Einmündung oben genannter Autobahnabfahrten der A 10 – Tauernautobahn in die jeweils angrenzende Straße einzufahren, wobei

  • Fahrten zu Zielen in einem jeweils definierten Radius („Zielverkehr“) und
  • der öffentliche und nichtöffentliche Busverkehr sowie der Taxiverkehr

vom vorher erwähnten Verbot ausgenommen sind:

  • von der ASt Hallein (Exit 16) in Fahrtrichtung Villach in die L 107 Wiestal Landesstraße (Kreisverkehr): Ziele bis zu 20 km Entfernung
  • von der HASt Kuchl (Exit 22) in die B 159 Salzachtal Straße: Ziele bis zu 15 km Entfernung
  • von der ASt Golling-Abtenau (Exit 28) in Fahrtrichtung Villach in die B 159 Salzachtal Straße: Ziele bis zu 35 km Entfernung

A10 Tauernautobahn Stauausweichverkehr / Verkehrsverbote- und Beschränkungen / Verordnung gem. § 44a StVO 1960 idgF Winter 2024/25 (PDF)