Ab dem 1. März 2020 gilt in den Niederlanden eine verbindliche Meldepflicht für Arbeitgeber (Dienstleister) und meldepflichtige Selbständige aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also allen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Liechtenstein und Island sowie der Schweiz –, die ihre Mitarbeiter vorübergehend in den Niederlanden arbeiten lassen.

Für die verpflichtende Meldung von entsendeten Arbeitskräften wird ein Online-Portal zur Verfügung gestellt werden, in dem die ab dem 1. März 2020 beginnenden Tätigkeiten des Arbeitnehmers in den Niederlanden gemeldet werden müssen. Bereits ab dem 1. Februar 2020 soll das Portal zur Meldung freigeschaltet werden unter https://deutsch.postedworkers.nl/.

Die bislang bekannten Eckpunkte sind:

  • Die Meldepflicht gilt für angestellte Berufskraftfahrer im Bereich des Güterverkehrs. Für den Personenverkehr ist eine Meldung nicht verpflichtend.
  • Die Entsendepflicht betrifft Kabotagefahrten sowie Quell- und Zielverkehre, eine Transitfahrt muss nicht gemeldet werden.
  • Für Unternehmen des Straßengüterverkehrs ist eine Jahresmeldung ausreichend, d.h. es braucht keine Meldung für den einzelnen Transport gemacht zu werden.
  • Den niederländischen Behörden muss eine Kontaktperson gemeldet werden.
  • Beim Arbeitgeber (bzw. der Kontaktperson) müssen folgende Unterlagen bereitgehalten werden: Arbeitsverträge, Gehalts- und Arbeitszeitnachweise, A1-Formulare und Zahlungsbelege. Diese Unterlagen müssen während der Entsendung und darüber hinaus fünf Jahre verfügbar sein.
  • Der Fahrer selbst braucht keine Unterlagen mitführen.
  • Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns oder Tariflohns wird mit der Registrierung nicht verlangt.

Der Dienstleister Guretruck wird nach Freischaltung des Meldesystems am 1. Februar 2020 schnellstmöglich die Anmeldung und Sicherstellung der rechtlichen Grundlagen über seine Plattform unter www.truckcontroller.com umsetzen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Dokumente in der kostenlosen Guretruck App digital vorzuhalten und somit einen möglichst reibungslosen und aufwandsarmen Ablauf zu garantieren.

Die niederländische Organisation des Straßengüterverkehrs Transport en Logistiek Nederland (TLN) hat zugesichert, rechtzeitig ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Als Anlagen finden Sie drei vom zuständigen niederländischen Ministerium für Soziales und Arbeit erstellte deutschsprachige Informationsblätter.


Downloads

Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3