Redaktion

Änderungen bei EKAER

Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs hat Ungarn mit 1.1.2015 ein Anmeldeverfahren (EKAER) für alle Warenlieferungen, die mit LKW befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen LKW-Mautzahlungspflicht (Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht) unterliegen, eingeführt. Ausgenommen sind sogenannte „risikoreiche Produkte“ – hier gilt die Pflicht auch bei kleineren Lieferungen! Es besteht somit Anmeldepflicht auch dann, wenn sie nicht mit einem LKW–mautpflichtigen Fahrzeug befördert werden.

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Redaktion

Zwischensanierung Luegbrücke – Sperre Brennerautobahn A 13

Auf Grund der Baumaßnahme Zwischensanierung Luegbrücke auf der A13, zwischen Ast. Nösslach und Ast Brennersee (A13, km 30,516 – 33,195), ist das Befahren der Brennerautobahn in beiden Fahrtrichtungen, voraussichtlich, (abhängig von der Wetterlage kann es kurzfristig zu Verschiebungen der Termine kommen), im Zeitraum vom 16.03. bis 26.03.2015 und 13.04. bis 23.04.2015 mit einem Gesamtgewicht über 44,0t nicht möglich.

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Redaktion

Aktuelle Situation im Carnet TIR-Verfahren

Verlängerung der russischen TIR Garantievereinbarung bis zum 30. Juni 2015.

Angesichts des Mangels an verfügbaren Informationen, können Probleme an den russischen Grenzübergangsstellen in naher Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Sobald wir weitere Informationen von der IRU erhalten werden wir umgehend informieren.

Redaktion

DSLV-Pressemitteilung: Erste Bilanz nach acht Wochen Mindestlohn

Seit rund acht Wochen ist der Mindestlohn in Kraft. Grund für den Deutschen Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) eine erste Bilanz zu ziehen. Nach seinen bisherigen Erfahrungen führen vor allem die aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) folgenden, überzogenen Haftungs- und Verwaltungsverpflichtungen zu untragbaren Belastungen für die Unternehmen seiner Branche.

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Redaktion

Verpflichtung zur elektronischen Vorabinformation der Warensendungen

Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass ab dem 15. Februar 2015 alle Warensendungen (unter Verwendung von Carnet TIR, Gemeinsames Versandverfahren) die in das Zollgebiet der Türkei verbracht werden, vorab angemeldet werden müssen. Das gilt für Lieferungen, die mit Beförderungsmitteln im Straßenverkehr durchgeführt werden.

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