Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass ab dem 15. Februar 2015 alle Warensendungen (unter Verwendung von Carnet TIR, Gemeinsames Versandverfahren) die in das Zollgebiet der Türkei verbracht werden, vorab angemeldet werden müssen. Das gilt für Lieferungen, die mit Beförderungsmitteln im Straßenverkehr durchgeführt werden.
FAQ’s zum deutschen Mindestlohngesetz
Wir wurden von der IRU darauf aufmerksam gemacht, dass das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales FAQ’s zum deutschen Mindestlohngesetz veröffentlicht hat.
Diese finden Sie hier: http://www.der-mindestlohn-gilt.de/ml/DE/Ihre-Fragen/Allgemeine-Fragen-zum-Mindestlohn/faq-zum-mindestlohn-info.html
Ende der Verkehrseinschränkungen
Gemäß den neuesten Informationen aus Slowenien wurden die Einschränkungen für LKW mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge von Österreich nach Slowenien aufgehoben, die Einreise nach Slowenien ist somit über die A9 Grenzübergang Spielfeld und die A11 Grenzübergang Karawankentunnel wieder möglich.
IG-L Fahrverbot auf der A1 in Oberösterreich ab 1. Juli 2015
Betroffen ist die A1 Westautobahn in beiden Fahrtrichtungen zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr (km 154,966) und dem Knoten Haid (km 175,574).
Geplante Verkehrseinschränkungen
Aufgrund der prognostizierten extremen Wetterverhältnisse in den kommenden Tagen hat der slowenische Autobahnbetreiber DARS folgende Einschränkung auf dem slowenischen Autobahnnetz geplant.
Mineralölsteuerrückvergütung – 4. Quartal 2014
Die italienische Mineralölsteuer wird für LKW mit über 7,5 Tonnen Bruttonutzlast erstattet. Für Busse gilt folgende Einschränkung: Die Mineralölsteuerrückvergütung kann nur für Busse verlangt werden, die im öffentlichen Auftrag im grenzüberschreitenden Linienverkehr tätig sind. Die Mineralölsteuerrückvergütung ist hingegen nicht für Busse vorgesehen, die im Gelegenheitsverkehr tätig sind.
Warnung vor Behinderungen beim LKW-Transport
In Frankreich kommt es aufgrund der unterbrochenen Lohnverhandlungen derzeit zu Blockaden von Logistikzentren, Industriegebieten und Raffinerien. Mit einer Ausweitung der Blockaden bis zum Abschluss der Verhandlungen ist zu rechnen.
Warenkontrollsystem EKÁER – Verlängerung des Testbetriebs
Das Ministerium für Nationale Wirtschaft hat am 22. Jänner 2015 kundgemacht, dass der Testbetrieb des neuen Warenkontrollsystems EKÁER bis 1. März verlängert wird. Dementsprechend muss die Sicherstellung für den Transport von risikoreichen Waren auch erst bis 1. März hinterlegt werden.
EKAER Nummer seit 1.1.2015
Wie berichtet hat Ungarn mit 1.1.2015 das sog. EKAER System für Warentransporte eingeführt. Es dürfen nur über eine EKAER-Nummer (Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenorzo Rendszer = Elektronisches Kontrollsystem von Güterbeförderungen auf öffentlicher Straße) verfügende Unternehmen Güter im Sinne des Gesetzes befördern.