Die dem Zollamt Linz Wels zugeordnete Zollstelle Terminal Wels, 4600 Wels, Terminalstraße 100, wird gem. § 18 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010, BGBl. II Nr. 110/2013 (AVOG-DV 2010), mit Ablauf des Jahres 2015
geschlossen.
Suspendierung des Wochenendfahrverbotes
Wir wurden vom AWC Budapest darüber informiert, dass das Wochenendfahrverbot für Schwertransporte in Ungarn für dieses Wochenende (13.-14. Juni 2015) wegen der extremen Hitze suspendiert wurde.
In dieser Periode dürfen auch Schwerlastwagen (über 7,5 Tonnen) auf den öffentlichen Straßen Ungarns ohne Begrenzung (natürlich unter Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten) verkehren.
Lkw-Fahrverbote von Mai bis August 2015
Grundsätzlich gibt es in Weissrussland kein Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Jedoch kommt es alljährlich in den Frühjahrs- und Sommermonaten witterungsbedingt zu Fahrbeschränkungen für bestimmte Lkw-Verkehre.
Änderung der Bezahlmöglichkeiten der Straßenbenutzungs- und Vignettengebühren seit 1. Juni 2015
Seit 1. Juni 2015 können Straßenbenutzungs- und Vignettengebühren für Lkw am bulgarisch-türkischen Grenzübergang Kapitan Andreevo nur noch bargeldlos bezahlt werden.
EKAER-Erleichterungen ab 1. Juni 2015 bei mehreren Belade- bzw. Abladeorten
Wir möchten Sie informieren, dass – lt. Information des AWC Budapest – ab 1. Juni für Transporte mit mehreren Belade- oder Abladeorten folgende Vereinfachungen für die EKAER-Meldung in Kraft treten.
IRU Fahrerdiplome 2015 (Bus/Lkw) – Einreichungen bereits möglich!
Die Nominierungen müssen bis spätestens 31. August 2015 bei der IRU eingelangt sein. Später eingelangte Nennungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
LKW Fahrverbot Tirol am 02. Juni 2015
Wir wurden von der Landespolizeidirektion Tirol darüber informiert, dass für Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll am 2. Juni 2015 von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t hzG auf folgenden Strecken gilt:
- A 12 Inntalautobahn von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst
- A 13 Brennerautobahn Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze
Ausweitung der Mautpflicht 2015
Die Mautpflicht wird ab 1. Juli 2015 auf weitere rund 1.100 Kilometer Bundesstraßen und ab 1. Oktober 2015 auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgeweitet.
Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug
Das französische Verkehrsministerium hat auf seiner Website eine Übersicht von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten (FAQ) zur Umsetzung des in Frankreich geltenden Verbots zum Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug veröffentlicht, die auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden kann.
http://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/MEDDE_FAQ_conduc_routiers_DE.pdf
Mitführung von Feuerlöschern
In Frankreich müssen Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit mindestens einem Feuerlöscher ausgestattet sein.