Redaktion

Fahrverbot am 23. Oktober

Wir möchten Sie gerne informieren, dass aufgrund des ungarischen Nationalfeiertages am 23. Oktober das folgende zusätzliche Fahrverbot für Schwertransporte (über 7,5 t) in Ungarn zu beachten ist:

  • 22. Oktober 2015 (Donnerstag) 22:00 Uhr bis 23. Oktober 2015 (Freitag) 22:00 Uhr
Redaktion

Mineralölsteuerrückvergütung – 3. Quartal 2015

Die italienische Mineralölsteuer wird für LKW mit über 7,5 Tonnen Bruttonutzlast erstattet. (Für Busse gilt folgende Einschränkung: Die Mineralölsteuerrückvergütung kann nur für Busse verlangt werden, die im öffentlichen Auftrag im grenzüberschreitenden Linienverkehr tätig sind. Die Mineralölsteuerrückvergütung ist hingegen nicht für Busse vorgesehen, die im Gelegenheitsverkehr tätig sind.) Die Höhe der Erstattungsbeträge für das 3. Quartal 2015 wurde von der italienischen Zollbehörde (Agenzia delle Dogane) mit dem Rundschreiben Nr. 104552/RU (siehe Anlage) wie folgt festgelegt:

  • € 214,18609 pro 1.000 Liter Diesel für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2015

Die Anträge auf Rückvergütung der Mineralölsteuer für das 3. Quartal 2015 können bis spätestens 31. Oktober 2015 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Anders als ursprünglich festgelegt, müssen die Rückerstattungsanträge allerdings nicht mehr zwingend innerhalb des Folgemonats nach Ablauf des jeweiligen Quartals, sondern spätestens innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten möglichen Einreichungsdatum gestellt werden.

Grundsätzlich gilt natürlich: Je früher die Anträge eingebracht werden, desto rascher erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge und somit die Rückerstattung der Mineralölsteuer. Antragsteller aus den EU-Länder richten ihre Anträge an das„Ufficio delle Dogane Roma 1“.

Ufficio delle Dogane ROMA 1
Via del Commercio 25-27
00154 Roma – Italia
T +39 06 448871
F +39 06 4958327

Zur Vereinfachung wurde seitens der Zollbehörde auch eine Software zur Verfügung gestellt, die das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern soll. Diese Software können Sie ebenfalls auf der Website des Zollbehörde herunterladen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass das Benutzerhandbuch nur in italienischer Sprache zur Verfügung steht.

Im Formular anzugeben sind u.a. die Unternehmensdaten, das Bankkonto inkl. BIC und IBAN, eine Auflistung der Kennzeichen der verwendeten Fahrzeuge und eine Aufstellung der Kilometerstände am Anfang und am Ende der Verrechnungsperiode.

Beizulegen sind weiters folgende Dokumente:

  • Fotokopie des gültigen Gewerbescheins und der EU-Transportlizenz
  • Fotokopie eines Identitätsnachweises (Pass, Personalausweis, etc.) des rechtlichen Vertreters der antragstellenden Firma
  • Fotokopien der Zulassungsscheine der Fahrzeuge, die im Antrag angeführt werden (stimmt die antragstellende Firma nicht mit der Firma, die auf den Fahrzeugpapieren genannt ist überein, müssen Dokumente beigelegt werden, die den Zusammenhang zwischen den Firmen erklären (z.B.: Leasingverträge, Verträge mit Subfrächtern))
  • Fotokopien der Treibstoffrechnungen mit Angabe des Kennzeichens des Fahrzeugs, für welches die Tankfüllung erfolgte (handschriftliche Vermerke werden nicht akzeptiert)

Sollten Sie eine Ausfüllanleitung in deutscher Sprache für das Formular benötigen, bitten wir Sie, sich direkt mit dem AWC Rom in Verbindung zu setzen.

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Rom
Via G.B. Pergolesi, 3, I-00198 Roma Italia
T +39 06 85 30 52 33
F +39 06 841 27 44
rom@wko.at
wko.at/aussenwirtschaft/it

Redaktion

System TRUCK-eBooking

Die polnischen Behörden teilen mit, dass am 5. Oktober 2015 auf den Grenzstellen Kukuryki – Kozlowicze (Zollstelle in Koroszczyn) und Grzechotki –Mamonowo (Zollstelle in Grzechotki) die Einführung der Pilotversion des Systems e-Booking TRUCK beginnen wird.

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Redaktion

Richtiges Verhalten von Berufskraftahrern im Kontext der derzeitigen Flüchtlingssituation

Aufgrund der derzeitigen Flüchtlingssituation und den kurzfristig wiedereingeführten Grenzkontrollen, kam es in letzter Zeit zu langen Wartezeiten an den Grenzen. Damit im Zusammenhang stehend wurde vermehrt nachgefragt, wie sich Transportunternehmen bzw. LKW Lenker verhalten sollen, wenn sich Flüchtlinge versuchen – als blinde Passagiere- Zugang zum Fahrzeug zu verschaffen.

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Redaktion

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen

Verlautbarung im BGBl. Nr. 260/2015

Im Bundesgesetzblatt Nr. 260 (BGBl. 260/2015) vom 15.9.2015 wurde verlautbart, dass es zu einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen kommt:

  • § 1. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 16. September 2015, 00.00 Uhr, bis 25. September 2015, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zu Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
  • § 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 25. September 2015 außer Kraft.
Redaktion

LKW-Wochenendfahrverbot

Wir möchten Sie informieren, dass die Sommerregelung des Wochenendfahrverbots in Ungarn am 31. August geendet hat.

Ab September gilt generell für Schwertransporte (über 7,5 t) das folgende Wochenendfahrverbot:

  • Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr

Das Verbot bezieht sich sowohl auf nationale, als auch auf internationale Schwertransporte (über 7,5 t). Es ist auch verboten, von der Grenze bis zum Entladeplatz bzw. Firmenstandort zu fahren, da diese Begünstigung immer nur für Juli und August gilt.

Redaktion

5-Punkte-Plan zum verschärften Kampf gegen Schlepperei

Innenministerin Mikl-Leitner ordnete Lkw-Kontrollen an, um Schlepper ausfindig zu machen – mit verstärkten Kontrollen, Gesetzesanpassungen und mehr Personal werden das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Justizministerium (BMJ) gemeinsam den Kampf gegen die Schlepperei verschärfen.

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