Redaktion

Rückvergütung der italienischen Mineralölsteuer 2016/Q2

Die italienische Mineralölsteuer wird für LKW mit über 7,5 Tonnen Bruttonutzlast erstattet. (Für Busse gilt folgende Einschränkung: Die Mineralölsteuerrückvergütung kann nur für Busse verlangt werden, die im öffentlichen Auftrag im grenzüberschreitenden Linienverkehr tätig sind. Die Mineralölsteuerrückvergütung ist hingegen nicht für Busse vorgesehen, die im Gelegenheitsverkehr tätig sind.)

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Redaktion

Loi Macron ab 1.7.2016 – Mindestlohnbestimmungen

Am 9. April 2016 hat Frankreich die Durchführungsverordnung für das sog. „Loi Macron“ veröffentlicht. Dieses Gesetz findet sowohl Anwendung auf den Güter als auch den Personentransport und regelt den „Mindestlohn“ bzw. dessen Bezahlung (~10 €/h) für Tätigkeiten in Frankreich (ähnlich dem deutschen MiLoG) und soll ab 1.7.2016 in Kraft treten.

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