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Neue Entsendevorschriften für ausländische Arbeitnehmer

Nach Informationen der IRU, des DSLV und der Confédération Luxembourgoise du Commerce (CLC) hat nunmehr auch Luxemburg mit einem Gesetz vom 14. März 2017 die Entsenderichtlinie 2014/67/EU in nationales Recht überführt. Es soll nach Informationen der International Road Transport Union (IRU) bereits vor kurzem in Kraft getreten sein und auch für ausländische Transportunternehmen eine Reihe von Verpflichtungen für die Entsendung von Arbeitnehmern enthalten, unter anderem die elektronische Voranmeldung von Fahrern, die Mitführung von verschiedenen Dokumenten im Fahrzeug und die Benennung eines Repräsentanten in Luxemburg.

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