Aufgrund von EDV-Wartungsarbeiten ist am Freitag, den 25.08.2017 die Abholung von Carnets TIR bei der AISÖ nur bis 11.30 Uhr möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aufgrund von EDV-Wartungsarbeiten ist am Freitag, den 25.08.2017 die Abholung von Carnets TIR bei der AISÖ nur bis 11.30 Uhr möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir haben heute nachstehendes Rundschreiben bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Ausland ins Großherzogtum Luxemburg im Straßenverkehrsgewerbe vom CLC (Confédération Luxembourgoise du Commerce) erhalten.
Das lux. Online-Entsende-Portal https://guichet.itm.lu/edetach sieht bei der Registrierung der Firma als Pflichtfelder die Angabe einer Luxemburger MwSt.-Nr. sowie die Nummer der Anzeige der Dienstleistung bei der Generaldirektion KMU und Unternehmertum des Wirtschaftsministeriums vor. Beide Regelungen betreffen aber eigentlich nicht Transportunternehmen.
Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 96 vom 21. Juni 2017 dürfen seit dem 23. Juni 2017 elektronische Anmeldungen von Entsendungen für Kabotagetransporte für einen Zeitraum von drei Monaten getätigt werden.
Die Regionalregierungen von Belgien haben einige Anpassungen am Mautsystem für Lkw über 3,5 Tonnen zGG vorgenommen. Es geht um eine Indexierung der Tarife in Flandern und in Brüssel und um eine Ausweitung auf weitere Straßen in Wallonien.
Nachfolgend informieren wir Sie über die Rückvergütung der italienischen Mineralölsteuer im 2. Quartal 2017.
Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über das Inkrafttreten des Fahrverbotskalenders 2017 mit Beginn am Samstag dem 01. Juli 2017.
Es treten folgende Beschränkungen im Schwerlastverkehr in Kraft.
Der 6,6 km lange San-Bernardino-Tunnel im Kanton Graubünden zwischen den Dörfern Hinterrhein und San Bernardino wird im Zeitraum vom 18.06.2017 – 19.06.2017 zwischen 22:00 – 05.00 h aufgrund von Bauarbeiten gesperrt.
Nach Informationen der IRU, des DSLV und der Confédération Luxembourgoise du Commerce (CLC) hat nunmehr auch Luxemburg mit einem Gesetz vom 14. März 2017 die Entsenderichtlinie 2014/67/EU in nationales Recht überführt. Es soll nach Informationen der International Road Transport Union (IRU) bereits vor kurzem in Kraft getreten sein und auch für ausländische Transportunternehmen eine Reihe von Verpflichtungen für die Entsendung von Arbeitnehmern enthalten, unter anderem die elektronische Voranmeldung von Fahrern, die Mitführung von verschiedenen Dokumenten im Fahrzeug und die Benennung eines Repräsentanten in Luxemburg.
Ab dem 1. Juli 2017 müssen Meldungen zum deutschen MiLoG ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen.