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Italien – „Green Pass“ für den Zugang zu Arbeitsstätten ab 15. Oktober erforderlich

Wir wurden von der IRU und dem italienischen Verband ANITA darüber informiert, dass ab dem 15. Oktober 2021 alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor Italiens den „Green Pass“ (3G-Nachweis) vorweisen müssen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten. Nach derzeitigem Stand müssen auch Lkw-Fahrer für das Be- und Entladen in den italienischen Firmen einen „Green Pass“ vorlegen.

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