Die Mauttarifverordnung 2016 wurde heute veröffentlicht.

265. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2016)

Historie zum Gesamtverhandlungspaket Mautmodell:

2015 waren wir mit enormen Belastungsplänen bei der Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen von bis zu 20% konfrontiert: Diese exorbitanten Mehreinahmen sollten aus der Kombination von Tarifvalorisierung, Anpassung der Tarifökologisierung und zusätzlicher Anlastung externer Kosten kommen und ab Jahresbeginn 2016 fällig werden. In schwierigen Verhandlungen ist es uns gelungen, diese wirtschaftsschädlichen „Maut-Phantasien“ zu zerstreuen und den Grundstein für ein lang gefordertes transparenteres und auch planbareres Mautsystem legen:

Vorteile, die bereits im Jahr 2016 wirksam wurden:

  • keine Erhöhung der Mautsätze um bis zu 20% ab 1.1.2016 sondern nur um 1 %
  • keine Anpassung der Tarifökologisierung (Spreizung der Tarife nach EURO-Emissionsklassen), die bisher alle 2 Jahre erfolgte
  • keine Anlastung der externen Kosten mit 1.7.2016

Das bringt allein für das laufende Jahr 2016 eine Mautersparnis in Höhe von 65 bis 75 Mio. Euro!

Weitere Vorteile ab 2017:

Neues transparentes, wirtschaftsverträglicheres und ökologisches Mautsystem:

  • Der Berechnungszeitraum für die gesetzlich festgeschriebene jährliche Valorisierung wird ab 2017 an jenen der Vignette angepasst (Jahresdurchschnittswert des vergangenen Jahres; für 2017 Übergangsbestimmung). Die Tarifsätze können somit künftig schon im Sommer kommuniziert werden, das bedeutet eine zeitgerechte Kalkulationsgrundlage für Tarifplanungen des Folgejahres.
  • Keine Tarifökologisierung im 2-Jahres-Rhythmus mehr, denn die Differenzierung der Tarife der fahrleistungsabhängigen Maut nach EURO-Emissionsklassen entfällt grundsätzlich. Auch das trägt wesentlich zur Planbarkeit des Systems bei.
  • Der Zeitpunkt der Einhebung externer Kosten wurde um ein (weiteres) Jahr auf 2017 verschoben.
  • Rund die Hälfte der Einnahmen aus den externen Kosten fließt wieder an die Betriebe zurück. Ca. 20 Mio. Euro jährlich werden für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zur Tarifstützung für Euro VI-Fahrzeuge verwendet.
  • Auch die übrigen Einnahmen durch externe Kosten fließen zumindest in den Verkehrsbereich. In diesem Zusammenhang sind auch explizit branchenspezifische Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung angedacht.
  • Die Ermächtigung zur Tarifdifferenzierung nach regionalen Kriterien und damit zur Festsetzung höherer Tarife auf Vorstadtstraßen und in Bergregionen wird vom bmvit nicht in Anspruch genommen. Dadurch soll – im Sinne der Unternehmen – ein uneinheitliches und unübersichtliches Tarifgefüge vermieden werden.
  • Die externen Kosten werden bis 2020 nicht valorisiert – auch das trägt zur Transparenz und Planungssicherheit bei.

In Summe konnten durch die mit dem bmvit getroffene Vereinbarung Zusatzkosten für die Wirtschaft von rund 150 Mio. Euro für den Zeitraum 2016-2020 abgewendet werden! Ab 1.1.2017 werden nunmehr aber die externen Kosten eingerechnet.


Downloads

BGBl Mauttarifverordnung