Nach Informationen der belgischen Organisation des Straßengüterverkehrs FEBETRA treten zum 1. Januar 2018 Änderungen im belgischen Mautsystem in Kraft.
Ab Jahresbeginn 2018 sind Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (t zGG) oder weniger der Fahrzeugkategorie N1 mit der Aufbaubezeichnung BC mautpflichtig. Dies bedeutet, dass diese Fahrzeuge dann auch automatisch in Belgien mit einer On Board Unit ausgerüstet sein müssen.
In der Region Wallonien gelten ab 1. Januar 2018 geänderte Mautsätze. Es folgt damit eine teilweise Angleichung der Mautsätze an die in Flandern und Brüssel (Autobahnen) geltenden Sätze, aber auch eine teilweise Erhöhung gegenüber den in den übrigen Landesteilen erhobenen Mautsätzen.
Geplant ist darüber hinaus in der Region Flandern und auf den Autobahnen von Brüssel ein differenzierter Mautsatz (von einem Eurocent) für Euro V- und VI-Fahrzeuge. Eine Veröffentlichung dieser neuen Mauttarife und deren Inkrafttreten stehen aber noch aus.
Ab 1. Januar 2018 werden darüber hinaus folgende sechs neue Streckenabschnitte in der Region Flandern mautpflichtig:
- N14: von der Kreuzung R16 bis zur Kreuzung E34
- N35: Deinze – Tielt
- N35: von Pittem (Kreuzung N50) bis zur Kreuzung N330
- N42: von der Kreuzung N8 bis zur Grenze Wallonien
- N43: von der Kreuzung N8 bis zur Kreuzung R4
- N73: Heppen – Kinrooi (Kreuzung N762)
Im Übrigen beabsichtigt die belgische Regierung die Einführung einer neuen Bußgeldstruktur bei Verstößen gegen das belgische Mautsystem. Während aktuell bei jedem Mautverstoß un- abhängig von der Art des Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro erhoben wird, sollen zukünftig die Bußgelder nach der Schwere des Verstoßes unterschieden werden.
Die geänderten Mauttarife finden Sie im nachstehenden Dokument.
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Mautsätze für Flandern, Wallonien und die Autobahnen in Brüssel (Euro/km), Stand: 1. Januar 2018