Frankreich hat neue Regelungen betreffend der Ausrüstung mit Winterreifen und der Mitführung von Schneeketten in Fahrzeugen in den Wintermonaten eingeführt.
Ab 1. November 2021 müssen alle Fahrzeuge verpflichtend jedes Jahr im Zeitraum vom 1. November bis 31. März je nach Fahrzeugtyp bzw. -klasse in bestimmten bergigen Regionen mit unterschiedlichen Winterausrüstungen ausgestattet sein.
Folgende Regionen sind betroffen:
- Alpen
- Korsika
- Zentralmassiv
- Jura
- Pyrenäen
- Vogesen
Regelungen für schwere Güterfahrzeuge ab 3,5 t hzG (N2, N3):
Motorfahrzeuge ohne Anhänger oder Auflieger müssen zumindest mit 2 Schneeketten (oder vergleichbaren, abnehmbaren Anti-Rutschausrüstungen) ausgerüstet sein oder
Mit mindestens 4 Winterreifen ausgerüstet sein, wobei diese zumindest an 2 Lenkrädern und zumindest an 2 Antriebsrädern angebracht sein müssen. Verfügt das Fahrzeug über mehr als 1 Lenkachse, müssen an allen lenkbaren Rädern Winterreifen angebracht sein.
Schwere Fahrzeuge, die mit einem Anhänger oder Auflieger unterwegs sind, müssen in allen Fällen mit Anti-Rutschausrüstungen (Schneeketten oder vergleichbaren Ausrüstungen) ausgestattet sein.
Ausrüstungen:
Es werden Anti-Rutschausrüstungen wie Schneeketten und Schneesocken (Textil) anerkannt.
Winterreifen: Ab 1. November 2024 werden nur Winterreifen mit dem 3PMSF (3 Peak-Mountain-Snow-Flake) -Symbol akzeptiert. Bis 1. November 2024 werden in einer Übergangszeit auch Winterreifen mit der Markierung „M+S“ toleriert.
Neue Verkehrszeichen:
Frankreich wird für diese neue Regelung neue Verkehrsschilder einführen. Das Verkehrszeichen B58 weist auf die grundsätzliche Mitführungs- bzw. Ausrüstungspflicht in den betroffenen Zonen bei der Einfahrt in die Zonen hin. Das Schild B59 weist auf das Ende der Zone bzgl. der Verpflichtung der Mitführung von Winterausrüstung hin.
Weiterhin wird in Zukunft auch das bekannte Verkehrsschild B26 bei einer aktuellen Verpflichtung des Anlegens von Schneeketten im Fall von winterlichen Straßenverhältnissen verwendet.
Informationen in französischer Sprache der französischen Verkehrssicherheitsbehörde über die neuen Regelungen finden Sie unter folgendem Link. Dieser Information können die Regionen, die von den neuen Regelungen betroffen sind, sowie weitere Einzelheiten in französischer Sprache über die neuen Bestimmungen entnommen werden.