In Russland sowie in Belarus niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ist es verboten, im Gebiet der Union Güter auf der Straße einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr zu befördern.

Dies gilt auch für die damit verbundenen Leerfahrten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Bundesministeriums Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.


Rundschreiben (.pdf)