Wir wurden vom niederländischen Verband TLN bzw. der IRU informiert, dass es in den Niederlanden seit 1.1.2017 neue Mindestlohnbestimmungen für Kabotageverkehre, sowohl für Personen- als auch Gütertransport, mit Wirkung 1.1.2018 gibt/geben wird.
Zusammenfassung (Überblick)
Geltungsbereich:
Kabotageverkehre (Personen-/Gütertransport)
Meldepflicht (Vorabmeldungen):
Hierzu wird ein elektronisches Meldewesen etabliert. Dies soll mit 1.1.2018 in Kraft treten.
Dokumentationsverpflichtung:
Ein Nachweis von entsprechenden Dokumenten hat erst nach Aufforderung durch die Behörden zu erfolgen.
Dokumente (Nachweise):
Lohnzettel inkl. Überweisungsbestätigungen, dass der Lohn entsprechend an den Fahrer ausbezahlt wurde, Arbeitsvertrag, Arbeitszeitübersichten (für jene Zeiten, die in den Niederlanden gearbeitet wurde), Sozialversicherungsnachweis. Diese Dokumente müssen nicht (aber können) im Fahrzeug mitgeführt werden. Sie können bei einer Kontrolle auch elektronisch an die zuständigen Stellen übermittelt werden.
Mindestlohn (Höhe):
In den Niederlanden ist der Bruttolohn für einen internationalen Fahrer brutto € 13,91/Stunde. Der Minimumstundenlohn beträgt € 8,96 Euro.
Kontaktperson:
Der Arbeitgeber muss in den Niederlanden eine Kontaktperson (Repräsentanten) angeben, an den sich die Behörden im Fall einer Kontrolle/Anfragen wenden können.
Haftung (Auftraggeber):
Die Bestimmungen beruhen auf den Prinzip der gemeinsamen Haftung (Auftraggeberhaftung). Alle am Transport beteiligten Stellen (Frachtführer, Auftraggeber, Verlader etc.) können für die Verletzung der Mindestlohnbestimmungen zur Verantwortung gezogen werden.
Downloads
Minimum wage in The Netherlands: present state of play (1 February 2017)