Das Bundesinnenministerium des Inneren und für Heimat hat heute die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert.

Damit werden ab dem 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich sein. So besteht an allen deutschen Landgrenzen das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einschließlich der Möglichkeit von Zurückweisungen nach Maßgabe des europäischen und nationalen Rechts.

An der deutschen Landgrenze zu Österreich sind die temporären Binnengrenzkontrollen aktuell bis zum 11. November 2024 angeordnet, an den Landgrenzen zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen läuft die Anordnung derzeit bis zum 15. Dezember 2024. Diese vorübergehenden Binnengrenzkontrollen sollen ebenfalls darüber hinaus verlängert und die Zeiträume angeglichen werden.