Informationen über die aktuelle Situation an jedem Grenzübergang zwischen der Ukraine und den europäischen Nachbarländern (EU + Moldawien) werden regelmäßig über den offiziellen Telegramkanal des staatlichen Zolldienstes der Ukraine veröffentlicht.
Ukraine – Grenzen zu Polen und der Republik Moldawien
Polen/Ukraine: Der polnische Zoll hat bestätigt, dass seine Grenzen zur Ukraine offen sind. Die Zollabfertigung für den Güterverkehr nach Polen funktioniert normal. Allerdings räumen die polnischen Behörden derzeit dem Personenverkehr Vorrang ein, so dass LKWs mit Verzögerungen rechnen müssen.
Moldawien/Ukraine: Alle Grenzübergänge zwischen Moldawien und der Ukraine sind derzeit geöffnet; der Grenzübergang Kuchurgan zwischen der Ukraine und Transnistrien ist jedoch geschlossen.
Ukraine – In der Ukraine wurde der militärische Ausnahmezustand verhängt – Update
Die Ukraine hat die Grenzübergänge zu Belarus geschlossen.
Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass die Informationssysteme der ukrainischen Zollbehörden derzeit noch mit Unterbrechungen funktionieren, einige Verfahren werden jedoch nur noch manuell durchgeführt. Es ist daher mit erheblichen Verzögerungen bei der Verarbeitung von Frachtdaten und der Zollabfertigung zu rechnen.
Ukraine – In der Ukraine wurde der militärische Ausnahmezustand verhängt
In der Ukraine wurde der landesweite Notstand ausgerufen. Transportunternehmen wird empfohlen, keine Fahrten in/aus den betroffenen Gebieten zu planen.
Ukraine – Zoll: Vorlage von Genehmigungen nicht ausreichend für Registrierung
Ab dem 01.07.2021 müssen sich nicht-ukrainische Transportunternehmen in der Ukraine beim Zoll registrieren, um einen Transport auf ukrainischem Boden durchführen zu können. Genehmigungen (EU-Lizenz, CEMT-Genehmigung, bilaterale Genehmigungen…) reichen dabei entgegen früherer Annahme nicht aus, um die Niederlassung im Heimatland zu belegen.
Ukraine – Zoll: Registrierungspflicht für nicht-ukrainische Unternehmen ab 01.07.2021
Ab dem 01.07.2021 besteht nach ukrainischem Zollkodex eine Registrierungspflicht für nicht-ukrainische Unternehmen oder Organisationen, die Gütertransporte in der Ukraine durchführen. Die Neuregelung betrifft sowohl Importe in die Ukraine, Ausfuhren aus der Ukraine als auch den reinen Transit.
Ukraine – Obligatorische elektronische Eingangsmeldung für alle Transporte ab 07.11.2020
Wir wurden von der International Road Transport Union (IRU) sowie dem ukrainischen Verband AsMAP UA darüber informiert, dass ab dem 7. November alle Waren, die auf ukrainisches Territorium eingeführt werden, elektronisch bei der ukrainischen Eingangszollstelle vorangemeldet werden (Summary Entry Declaration SED) müssen. Betroffen sind sowohl Waren, die in die Ukraine eingeführt werden sollen, als auch Waren, die lediglich im Transit durch die Ukraine befördert werden.
Änderungen der Transportbedingungen
Seit 4. November 2015 ist in der Ukraine der Transport von Fahrzeugen mit teilbaren Ladungen verboten, wenn deren Gewicht die in der Ukraine zulässigen Maße und Gewichte überschreitet.