Redaktion

Verpflichtung zur elektronischen Vorabinformation der Warensendungen

Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass ab dem 15. Februar 2015 alle Warensendungen (unter Verwendung von Carnet TIR, Gemeinsames Versandverfahren) die in das Zollgebiet der Türkei verbracht werden, vorab angemeldet werden müssen. Das gilt für Lieferungen, die mit Beförderungsmitteln im Straßenverkehr durchgeführt werden.

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