Redaktion

Bei Erhebung der Kabotage mittels App mitmachen

Um das Ausmaß der Kabotage in Österreich aufzuzeigen, können Sie an Online-Erhebungen mittels App mitwirken. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Transportwirtschaft und Logistik der WU Wien und der Universität Lund (Schweden) wird das Kabotagestudien-Projekt auch in Österreich durchgeführt.

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Redaktion

Demonstrationen am Brenner

Nach Informationen der Landespolizeidirektion sowie der BH Innsbruck kommt es am Sonntag den 24. April sowie am Samstag den 7. Mai 2016 zu Versammlungen bzw. Demonstrationen am Brenner.

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Redaktion

Fahrverbotskalender 2016

Der Fahrverbotskalender 2016 wurde im Bundesgesetzblatt II 67/2016 vom 23.3.2016 veröffentlicht. Damit werden zusätzliche Fahrverbote für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 t hzG in den Sommermonaten und rund um die Feiertage geregelt.

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Redaktion

Richtiges Verhalten von Berufskraftahrern im Kontext der derzeitigen Flüchtlingssituation

Aufgrund der derzeitigen Flüchtlingssituation und den kurzfristig wiedereingeführten Grenzkontrollen, kam es in letzter Zeit zu langen Wartezeiten an den Grenzen. Damit im Zusammenhang stehend wurde vermehrt nachgefragt, wie sich Transportunternehmen bzw. LKW Lenker verhalten sollen, wenn sich Flüchtlinge versuchen – als blinde Passagiere- Zugang zum Fahrzeug zu verschaffen.

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Redaktion

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen

Verlautbarung im BGBl. Nr. 260/2015

Im Bundesgesetzblatt Nr. 260 (BGBl. 260/2015) vom 15.9.2015 wurde verlautbart, dass es zu einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen kommt:

  • § 1. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 16. September 2015, 00.00 Uhr, bis 25. September 2015, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zu Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
  • § 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 25. September 2015 außer Kraft.