Wir wurden von der IRU über eine Ankündigung der niederländischen Behörden informiert, dass eine Schonfrist von 6 Monaten hinsichtlich der Einhaltung der Entsendepflicht ab 01. März 2020 besteht (siehe AISÖ-Meldung vom 24. Jänner 2020).
Niederlande: Obligatorische Meldepflicht von entsandten Arbeitnehmern ab 01. März 2020
Ab dem 1. März 2020 gilt in den Niederlanden eine verbindliche Meldepflicht für Arbeitgeber (Dienstleister) und meldepflichtige Selbständige aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also allen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Liechtenstein und Island sowie der Schweiz –, die ihre Mitarbeiter vorübergehend in den Niederlanden arbeiten lassen.
Niederlande – Umweltzonen für den Lkw-Verkehr
In den Niederlanden gibt es derzeit 13 Städte, die Umweltzonen (LEZ) für den Lkw-Verkehr in ihren Innenstädten eingeführt haben. Dies sind Amsterdam, Utrecht, Rotterdam, Den Haag, Eindhoven, Breda, Den Bosch, Tilburg, Delft, Leiden, Rijswijk, Maastricht und Arnhem. Umweltzonen tragen dazu bei, die Luftqualität in städtischen Gebieten zu verbessern, in denen die EU-Normen für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) überschritten werden.
Niederländische Aufsichtsbehörden sprechen Strafen bei Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrzeugkabine aus.
Wir wurden vom niederländischen Verband TLN darüber informiert, dass die niederländischen Aufsichtsbehörden ab sofort Strafen aussprechen, wenn die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Fahrzeugkabine verbracht wird.
Nationale Umsetzung des europäischen Entsenderechts auf 2019 verschoben
Die ursprünglich für Anfang 2018 vorgesehene nationale Umsetzung des europäischen Entsenderechts in den Niederlanden mit der Einführung eines Mindestlohns für das im Kabotageverkehr eingesetzte ausländische Fahrpersonal wurde nach Angaben der niederländischen Gewerbeorganisation TLN nunmehr um ein Jahr auf Anfang 2019 verschoben.
Einführung von Mindestlohnbestimmungen für Kabotageverkehre (Bus/Lkw) ab 1.1.2018
Wir wurden vom niederländischen Verband TLN bzw. der IRU informiert, dass es in den Niederlanden seit 1.1.2017 neue Mindestlohnbestimmungen für Kabotageverkehre, sowohl für Personen- als auch Gütertransport, mit Wirkung 1.1.2018 gibt/geben wird.