Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass ab dem 1. Oktober 2020 der Beverentunnel in die ADR-Kategorie „D“ eingestuft wird. Ein großer Teil des ADR-Verkehrs durch den Tunnel ist nicht mehr gestattet. Es bestehen lokale Umleitungsrouten.
Wie der belgische Verband FEBETRA mitteilt, gelten ab dem 1. Oktober 2020 neue Gefahrgutregelungen für den Beverentunnel nördlich von Antwerpen. So wird der Beverentunnel ab diesem Datum in die ADR-Kategorie „D“ eingestuft. Folglich ist eine Vielzahl von ADR-Verkehren durch den Tunnel nicht mehr gestattet.
Für ADR-Transporte bestehen lokale Umleitungsmöglichkeiten, die ausgeschildert sind. Weitere Informationen können Sie dem beiliegenden Leaflet der Verkehrsbehörde von Flandern entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.wegenenverkeer.be/verlaging-adr-categorisering-beverentunnel.
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Leaflet Beverentunnel (PDF)