Seit 4. November 2015 ist in der Ukraine der Transport von Fahrzeugen mit teilbaren Ladungen verboten, wenn deren Gewicht die in der Ukraine zulässigen Maße und Gewichte überschreitet.
Weiterhin können jedoch kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen bei entsprechenden Überschreitungen der Maße und/oder Gewichte bei unteilbarer Ladung beantragt werden.
Darüber hinaus ist auf örtlichen öffentlichen Straßen der Transport von Fahrzeugen verboten, deren Achslast über sieben Tonnen liegt oder deren Gesamtgewicht 24 Tonnen überschreitet.
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