Am 1. Jänner 2025 sind neue Vorschriften in Kraft getreten, die es den Behörden ermöglichen, bei Verkehrsverstößen die Weiterfahrt durch Radkrallen zu verhindern oder Bußgelder sofort einzuziehen.
Bußgelder müssen sofort bezahlt werden. Die bisherige Frist von 36 Stunden wurde aufgehoben, und die Maßnahmen sind so lange wirksam, bis eine Bezahlung des Bußgeldes geleistet wird.
So kann beispielsweise (aber nicht nur) eine Radkralle angebracht werden, wenn ein Transport- oder Busunternehmen das Bußgeld nicht sofort bezahlt.
Bußgelder können verhängt werden, wenn gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften, die Kabotagevorschriften oder die Nichtvorlage einer Entsendeerklärung bei der Entsendung des Fahrers nach Schweden verstoßen wird. Eine Radkralle kann auch am Fahrzeug angebracht werden, wenn der Fahrer eine Gefahr für den Verkehr darstellt oder das Fahrzeug defekt ist.