Ab dem 31. Oktober 2024 ist die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (Safety and Security declarations) für Waren aus der EU verpflichtend. Bisher waren Einfuhren aus der EU von dieser Anforderung ausgenommen.

Die summarische Eingangsanmeldung ist vor dem Verbringen von Waren abzugeben wenn Sie Waren nach

  • Großbritannien (England, Schottland und Wales)
  • Nordirland von Großbritannien aus
  • Nordirland von außerhalb der EU

transportieren.

Die summarische Eingangsanmeldung muss vollständig und korrekt sein und vor der Ankunft der Waren an der Grenze abgegeben werden. Die Anmeldung kann jederzeit geändert werden, bis die Waren an der Grenze des Vereinigten Königreichs ankommen, wenn sich Informationen ändern, z. B. die Menge der Waren oder der Zeitpunkt der Seeüberquerung.

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Link: https://shorturl.at/4RC9a.