Wir wurden von der International Road Transport Union (IRU) sowie dem ukrainischen Verband AsMAP UA darüber informiert, dass ab dem 7. November alle Waren, die auf ukrainisches Territorium eingeführt werden, elektronisch bei der ukrainischen Eingangszollstelle vorangemeldet werden (Summary Entry Declaration SED) müssen. Betroffen sind sowohl Waren, die in die Ukraine eingeführt werden sollen, als auch Waren, die lediglich im Transit durch die Ukraine befördert werden.
Für die Abgabe der SED-Meldung ist der Transportunternehmer verantwortlich. Er kann die Meldung selbst abgeben oder sich durch einen Zollagenten oder den Empfänger vertreten lassen. Die Meldung muss an diejenige Zollstelle gerichtet werden, an der die Waren erstmals ukrainisches Territorium erreichen (Eingangszollstelle), und zwar mindestens eine Stunde, bevor die Waren über die Grenze verbracht werden.
Aktuell besteht insbesondere für Unternehmen, die nicht in der Ukraine ansässig sind, wohl nur die Möglichkeit, sich zur Abgabe der SED-Meldung von einem Zollagenten an der ukrainischen Grenze vertreten zu lassen. Nach Angaben von AsMAP UA sind geeignete Agenten an allen Grenzübergängen zu finden. Nach Abgabe der SED-Meldung durch den Zollagenten an der Grenze muss dann allerdings die o.g. Wartezeit von einer Stunde eingelegt werden, bis die Waren über die Grenze verbracht werden können.
Im Fall von Transporten unter Carnet TIR können Transportunternehmen bekanntlich die Daten ihrer Beförderung mittels des kostenlosen IRU-Webportals TIR-EPD übermitteln, das auch in der Ukraine einsatzbereit ist. Mit TIR-EPD lassen sich grundsätzlich auch die Daten einer ukrainischen SED erfassen und übermitteln. Nach aktuellem Stand ist das aber (noch) nicht direkt möglich. Unternehmen, die die Daten ihrer TIR-Beförderung mit TIR-EPD an die ukrainischen Behörden übermittelt haben, müssen ab dem 7. November 2020 dennoch die Dienste eines Zollagenten in Anspruch nehmen, der die nötigen Angaben aus der TIR-EPD-Meldung „extrahiert“ und dann die SED-Meldung erstellt. Die IRU arbeitet mit Nachdruck daran, dass die TIR-EPD-Meldung künftig auch direkt und ohne Umwege über Zollagenten als ukrainische SED-Meldung anerkannt wird.