Wir wurden von der IRU informiert, dass ab 1. April 2017 in Frankreich die Mitführung des A1-Formulars entsprechend kontrolliert wird.
Betroffen sind:
- alle Arten von Verkehren (also Kabotage, Gelegenheitsverkehrs- oder auch Transitfahrten)
- alle Lenker (angestellte Lenker, aber auch selbstfahrende Unternehmer)
Wo bekommt man die A1-Bescheinigung für die Lenker:
- Die A1-Bescheinigung ist von den jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkassen auszustellen.
- Der Arbeitgeber kann das Formular
für die betroffenen Lenker selbst über ELDA beantragen oder
formlos per Mail bei der jeweils zuständigen GKK einen Antrag auf Ausstellung des A1-Formlars stellen.