AISÖ Studien
Die AISÖ (Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs) hat bei der Schweizer ProgTrans AG eine Studie mit dem Titel „Externe Effekte des Personen- und Güterverkehrs auf Österreichs Straßen – Grundlagen und Größenordnungen“ in Auftrag gegeben.
Nachfolgend einige zentrale Aussagen der Studie:
Einleitung und Problemstellung, Begriff der externen Kosten (S. 2):
„Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil unseres täglichen Lebens. Nahezu täglich sind wir außer Haus unterwegs oder konsumieren Güter, die zu transportieren sind. Zweifelsohne erzeugt Mobilität einen großen Nutzen für unsere Gesellschaft. Auf der Kehrseite der Medaille stehen jedoch die negativen Effekte des Verkehrs wie Luftverschmutzung, Lärm, Unfälle oder Klimaschäden. Während die positiven Effekte der Mobilität dem Verkehrsteilnehmer selbst zugutekommen, werden die negativen Begleiterscheinungen zu großen Teilen auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Die negativen Effekte des Verkehrs, welche nicht vom Nutzer selbst getragen werden, bezeichnet man als „externe Kosten“. Die Höhe dieser Kosten ist nur begrenzt bestimmbar, da es keine Marktpreise für diese Effekte gibt.“
Externe Kosten – Definition und Abgrenzung (S. 4):
„Externe Kosten sind demnach Kosten, die nicht vom Verursacher, sondern letztlich von der Allgemeinheit oder von zukünftigen Generationen getragen werden. Bei allen anderen Kostenbestandteilen spricht man von internen oder privaten Kosten, so zum Beispiel Kraftstoff, Autoversicherungen oder Fahrausweise.
Zusammen werden interne und externe Kosten als soziale Kosten bezeichnet. Die Abgrenzung zwischen internen und externen Kosten ist zumindest in der Theorie klar geregelt, in der Praxis ergeben sich bei der Berechnung der externen Kosten aber häufig Ermessens- und Interpretationsspielräume.“
Staukosten sind nicht extern (S. 5):
„Gelegentlich werden auch die Staukosten – genauer: die Stauzeitverlustkosten – als externe Kosten behandelt, was nach Auffassung der Autoren aus folgenden Gründen unzulässig ist: Bei den Kosten aus Zeitverlusten durch Staus besteht keine „polarisierende Komplementarität“, was bedeutet, dass alle Beteiligten gleichzeitig Verursacher und Geschädigte sind. Ein im Stau stehendes Fahrzeug hat bei der Ursache Stau seinen Beitrag geleistet. Indem der Fahrer jedoch durch Zeitverlust „bestraft“ wird, werden diese Kosten direkt durch das Kollektiv aller Staubeteiligten internalisiert, und somit werden keine Unbeteiligten geschädigt. Stauzeitverlustkosten sind demnach als interne Kosten zu verbuchen.“
Externe Unfallkosten nach Verkehrs- und Fahrzeugarten für die Jahre 2010 – 2030 auf Österreichs Straßen (S. 31):
Entwicklung der Klimakosten nach Fahrzeugarten 2010 – 2030 (S. 36):
Entwicklung der gesamten externen Kosten des Straßenverkehrs in Österreich nach Fahrzeugarten und Kostenkategorie 2010 – 2030 (S. 37):
Kostendeckungsgraden (S .39):
„An dieser Stelle ist ausdrücklich festzuhalten, dass die unterschiedliche Höhe der fahrleistungsspezifischen externen Kosten noch keinerlei Aussage zu „Kostendeckungsgraden“ (siehe Kasten) ermöglicht, etwa in der Weise, dass aufgrund höherer externer Kosten zwangsläufig auf niedrigere Kostendeckungsgrade geschlossen werden kann.“
Schlussfolgerungen und Empfehlungen (S. 41):
„Im Straßenverkehr Österreichs hat der Personenverkehr deutlich höhere Anteile an den externen Kosten als der Güterverkehr. Diese hohen Kostenanteile resultieren hauptsächlich aus der viel höheren Fahrleistung im Personenverkehr. In Städten ist der Fahrleistungsanteil des Personenverkehrs besonders hoch. Die Fahrleistung in dichtbesiedelten Räumen ist bezüglich externer Kosten „schädlicher“, da dort vor allem Lärm und Luftverschmutzung viele Menschen betreffen.
Mit der neuen Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignetten- Richtlinie 2011) hat der Europäische Rat nach jahrelangen Diskussionen einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, um einen Teil der externen Kosten in die Maut einzurechnen. (In Österreich betrifft die Maut derzeit den schweren Straßengüter- und Busverkehr inklusive schwerer Wohnmobile auf Autobahnen und Schnellstraßen.) Bei den Kostenkategorien berücksichtigt die aktuelle Eurovignetten-Richtlinie lediglich die Kosten der Luftverschmutzung und des Lärms. Aufgrund der einseitigen Bemautung einer Fahrzeugkategorie (schwere Fahrzeuge über 3,5 t zGG) kann es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, die wohl dazu führen, dass vermehrt kleinere Fahrzeuge, welche nicht bemautet werden, eingesetzt werden. Auch ist die einseitige Bemautung des Schwerverkehrs aus sachlicher Betrachtung nicht zu rechtfertigen.“